Fortbildung der ÜAG: Stärkung der Selbstbestimmung: Die Reform des Betreuungsrechts im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention
am 30.11.2023, um 10:30 Uhr im Online-Format
Die zum 01.01.2023 in Kraft getretene Reform des Betreuungsrechts setzt einen neuen Fokus in der Betreuung. Sie folgt dem Leitgedanken der Behindertenrechtskonvention und hat das Ziel, die Selbstbestimmung von Menschen mit rechtlicher Betreuung zu stärken. Durch die Reform soll ihr Recht auf eigene Entscheidungen besser geschützt werden. Außerdem sollen betroffene Personen stärker im betreuungsrechtlichen Verfahren beteiligt werden.
Wir wollen mit unserer Fortbildung einen Beitrag zur Umsetzung dieser Ziele leisten und die Betroffenen über die neuen gesetzlichen Regelungen informieren. Neben der Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Partizipation im betreuungsgerichtlichen Verfahren werden anhand von Beispielen konkrete Alltagssituationen von Menschen mit rechtlicher Betreuung besprochen. Und natürlich bleibt auch genug Raum für Fragen.
Die Fortbildung ist eine Kooperationsveranstaltung der ÜAG NRW mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte.
Die Fortbildung findet am 30.11.2023, um 10:30 Uhr im Online-Format statt, um möglichst viele Betroffene erreichen zu können. Für die Teilnehmer:innen entstehen keine Kosten.
Während der Veranstaltung ist eine Übersetzung in leichte Sprache gewährleistet. Ebenso kann bei Bedarf ein Gebärden-Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden. Teilen Sie uns dies bitte bei der Anmeldung mit. Die Anmeldefrist endet am 12. November 2023.
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme!