Stellungnahmen
Stellungnahme der ÜAG NRW
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.07.2018 zu Fixierungen
Mit Urteil vom 24.07.2018 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über freiheitsentziehende Maßnahmen, insbesondere Fixierungen, entschieden. Hierzu hat die ÜAG NRW eine Stellungnahme verfasst, die hier einzusehen ist:
Stellungnahme der ÜAG NRW zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.07.2018 zu Fixierungen
Pressemitteilungen
Pressemitteilung zum Termin im Landtag NRW am 19.09.2018
Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen übergibt Broschüren an NRW-Justizminister Peter Biesenbach
Münster/Düsseldorf (lwl). Die Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen (ÜAG), deren Geschäftsstelle beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) angesiedelt ist, hat sich intensiv mit dem Thema "Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege" auseinandergesetzt und zwei Broschüren dazu entwickelt. Ziel der Broschüren ist es, Alternativen etwa zu Bettgittern, Gurten oder sedierenden Medikamenten aufzuzeigen. Die ÜAG will die Akteure in der Pflege wie Patienten, Pflegende, Angehörige und Betreuer aufrufen, mehr miteinander ins Gespräch zu kommen, um solche Maßnahmen, so weit es geht, überflüssig zu machen.
Auch Betreuungsrichter werden in zunehmendem Maße mit dem Thema "Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege" konfrontiert. Deswegen hat die ÜAG jetzt NRW-Justizminister Peter Biesenbach die zwei neu entwickelten Broschüren übergeben. Das NRW-Ministerium für Justiz ist für die Amtsgerichte und somit auch für die Arbeit der Betreuungsrichter zuständig. Im Betreuungsbereich werden häufig junge Richter eingesetzt, die als Berufsanfänger noch wenig Kenntnisse über die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure im Betreuungswesen haben. Bei den notwendigen Richter-Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen solle den Richtern mit der Broschüre eine Entscheidungshilfe an die Hand gegeben werden, die auch mögliche Alternativen zu Fixierungen aufzeigt, so die ÜAG. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Betreuungsrichters, im gerichtlichen Verfahren zu einer freiheitsentziehenden Maßnahme alle Beteiligten zu informieren.
Biesenbach dankte für das Angebot, beide Broschüren der Justiz in NRW zur Verfügung zu stellen. "Die Broschüre in leichter Sprache ist dabei sowohl für Bewohner von Heimeinrichtungen verständlich, als auch für Richter an Amtsgerichten als Unterstützung hilfreich, um die Sichtweise der jeweils anderen Akteure im Betreuungswesen vermitteln und zusammenführen zu können", so die ÜAG.
Ein weiteres wichtiges Thema beim Treffen mit dem Justizminister war die zu intensivierende Suche nach ehrenamtlichen Personen, die bereit sind, eine Betreuung zu übernehmen. Alle Beteiligten waren sich bei dem Gespräch im Ministerium einig, dass die bürokratischen Hürden bei der Führung einer ehrenamtlichen Betreuung auf ein Mindestmaß reduziert werden sollten. Eine Stärkung der Betreuungsvereine sei sinnvoll, um Ehrenamtlichen die bestmögliche Unterstützung zu ermöglichen.
Hintergrund:
Mit Einführung des Betreuungsrechtes im Jahr 1992 wurde auf Grundlage des Landesbetreuungsgesetzes NRW (LBtG NW) das Landesbetreuungsamt (LBA) beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) angesiedelt. Seitdem werden hier im Auftrag des Landes NRW folgende Auf-gaben in bzw. für Westfalen-Lippe wahrgenommen: Anerkennung von Betreuungsvereinen, jährliche Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen, Förderung von anerkannten Betreuungsvereinen - und die Geschäftsstellentätigkeit der überörtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen (ÜAG NRW).
Die Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen (ÜAG NRW) wurde 2012 gegründet. Seit 2016 ist sie in § 4 Abs. 2 Landesbetreuungsgesetz NRW gesetzlich verankert.
Das interdisziplinär besetzte Gremium verfolgt mit den beteiligten Verbänden, Organisationen, Behörden und Gerichten das Ziel, das Betreuungswesen auf Landesebene weiterzuentwickeln und seine Qualität zu verbessern. Die Überörtliche Arbeitsgemeinschaft orientiert sich an den durch die UN-Behindertenrechtskonvention gestellten Anforderungen. Den Intentionen des Betreuungsrechts folgend, ist die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung in NRW ein weiteres Ziel ihrer Aktivitäten.
Pressemitteilung zum Termin mit dem Minister der Justiz Peter Biesenbach zum Download:
Pressemitteilung vom 09.07.2015
Treffen mit Minister Schneider am 09.07.2015
Im Folgenden können Sie die Pressemitteilung der Überörtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in NRW (ÜAG NRW) zum Treffen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales NRW, Herrn Guntram Schneider nachlesen.
Pressemitteilung vom 14.11.2014
Im Folgenden können Sie die Pressemitteilung der Überörtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in NRW (ÜAG NRW) nachlesen, die zur Sitzung am 12.11.2014 in Münster veröffentlicht wurde.
Broschüren
Leitfaden zum Umgang mit betreuungsrechtlichen Unterbringungen zur Behandlung und Vorführung zur Begutachtung
Die Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen Nordrhein-Westfalen hat einen Leitfaden entwickelt, der die Abläufe bei der Unterbringung zur Behandlung bzw. bei der Vorführung zur Begutachtung nach dem Betreuungsrecht beleuchtet. Ziel ist es, die Kooperation der verschiedenen Akteure zu verbessern und Schnittstellenprobleme zu beseitigen.
Heft in Leichter Sprache
Die Broschüre "Selber entscheiden - auch im Heim. Freiheits-entziehende Maßnahmen: Das müssen Sie wissen" wurde im Februar 2018 veröffentlicht und steht hier zum Download zur Verfügung.
Handreichung der ÜAG NRW - Arbeitsgruppe Zwang -
Freiheitserhaltende und freiheitsentziehende Maßnahmen bei pflegebedürftigen Menschen
Die Arbeitsgruppe Zwang der ÜAG NRW hat eine Handreichung zur Thematik "Freiheitserhaltende und freiheitsentziehende Maßnahmen bei pflegebedürftigen Menschen" erarbeit, die hier zum Download zur Verfügung steht.