Info-Seite zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Mit den gesetzlichen Änderungen modernisiert die Regierung das geltende Betreuungsrecht umfassend. Bei der Reform handelt es sich um die umfassendsten Änderungen seit der Einführung des Betreuungsrechts am 1.1.1992. Ziel ist es, das Selbstbestimmungsrecht und die Autonomie von rund 1,3 Millionen betreuten Menschen in Deutschland wesentlich zu stärken.
Über den nachfolgenden Link finden Sie umfangreiche Informationen des Bundesministeriums für Justiz zur Reform des Betreuungsrechts.