Fortbildung der ÜAG: Stärkung der Selbstbestimmung: Die Reform des Betreuungsrechts im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention
am 30.11.2023, um 10:30 Uhr im Online-Format
Die zum 01.01.2023 in Kraft getretene Reform des Betreuungsrechts setzt einen neuen Fokus in der Betreuung. Sie folgt dem Leitgedanken der Behindertenrechtskonvention und hat das Ziel, die Selbstbestimmung von Menschen mit rechtlicher Betreuung zu stärken. Durch die Reform soll ihr Recht auf eigene Entscheidungen besser geschützt werden. Außerdem sollen betroffene Personen stärker im betreuungsrechtlichen Verfahren beteiligt werden.
Wir wollten mit unserer Fortbildung einen Beitrag zur Umsetzung dieser Ziele leisten und die Betroffenen über die neuen gesetzlichen Regelungen informieren. Neben der Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Partizipation im betreuungsgerichtlichen Verfahren wurden anhand von Beispielen konkrete Alltagssituationen von Menschen mit rechtlicher Betreuung besprochen.
Bei der Fortbildung handelt es sich um eine Kooperationsveranstaltung der ÜAG NRW mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte.
Die Fortbildung fand im Online-Format statt, um möglichst viele Betroffene erreichen zu können.
Wir bedanken uns bei den Referentinnen und allen Teilnehmer/-innen!
Die Vorträge finden Sie hier: