Seit 01.10.2017 gilt für die Krankenhäuser der Rahmenvertrag über das Entlassmanagement basierend auf dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 39 Abs. 1 a SGB V). Dieser Rahmenvertrag war der inhaltiche Schwerpunkt der Online-Fachtagung der ÜAG NRW am 23.09.2021.
Die Organisation von guten Übergängen nach Krankenhausbehandlungen stellt die zahlreichen beteiligten Akteure, rechtliche Betreuer, Richter, Ärzte, Pflegepersonen, Sozialdienste und Betreuungsstellen vor große Herausforderungen. Die Fachtagung der ÜAG NRW bot einen guten Rahmen, um über Inhalte und Eckpunkte des Rahmenvertrages aus verschiedenen Blickwinkeln zu informieren und die Rolle der rechtlichen Betreuung im Entlassmanagement näher zu beleuchten. Insbesondere die Kooperation aller Beteiligten im Entlassmangagemet wurde als zentrales Element für gelingende Übergänge nach Krankenhausaufenthalten bewertet.
Die ÜAG bedankt sich bei allen Teilnehmer:innen und Referent:innen ganz herzlich für die interessannten Vorträge und den lebendigen Austausch!
Hier finden Sie die uns verfügbaren Video-Mitschnitte und Folien der Vorträge als PDF-Dateien:
Was hat der Rahmenvetrag bislang gebracht? Vorstellung einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstitutes Düsseldorf
Referent: Dr. Karl Blum
Eckpunkte des Rahmenvertrages zu § 39 Abs.1 a S.9 SGB V
Referentin: Viviane v. Larisch
Juristische Aspekte des Entlassmanagements
Referent: Jörg Hackstein
Betreuungsverfahren zu Zeiten des Entlassmanagements
Referent: Lars Mückner
Programm
9.15 Uhr | Technische Einführung – Teilnahme optional |
10.00 Uhr | Begrüßung und Einführung in das Thema Georg Dodegge, Richter am Amtsgericht Essen, Vorsitzender der ÜAG NRW |
10.20 Uhr |
Eckpunkte des Rahmenvertrages zu § 39 Abs.1 a S. 9 SGB V (Entlassmanagement) |
10.45 Uhr | Kaffeepause |
11.00 Uhr | Was hat der Rahmenvertrag bislang gebracht? Vorstellung einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstitutes Düsseldorf Dr. Karl Blum, Deutsches Krankenhausinstitut e.V. Düsseldorf |
12.00 Uhr | Mittagspause |
13.00 Uhr | Praktische Auswirkungen des Entlassmanagements für Akutkrankenhäuser Daniela König, Leitung Sozialdienst Klinikum Bielefeld, Landesarbeitsgemeinschaft NRW der Deutschen Vereinigung für soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. |
14.00 Uhr | Juristische Aspekte des Entlassmanagements Jörg Hackstein, Hackstein Reuter Rechtsanwälte Dortmund |
15.00 Uhr | Kaffeepause |
15.30 Uhr | Betreuungsverfahren zu Zeiten des Entlassmanagements Lars Mückner, Richter am Amtsgericht Duisburg |
16:30 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Moderation: Georg Dodegge, Richter am Amtsgericht Essen, Vorsitzender der ÜAG NRW