Einladung zum Fachtag der ÜAG NRW am 30. August 2019 von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Köln Landschaftsverband Rheinland
Horion-Haus, Raum „Rhein“
Hermann-Pünder-Str. 1, 50679 Köln-Deutz
Mit der am 1. Januar 2020 in Kraft tretenden 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) ändern sich nicht nur die Vorgaben zur Eingliederungshilfe, sondern auch zur Grundsicherung gravierend.
Das Bundesteilhabegesetz ist mehr als nur eine kleine Reform der Eingliederungshilfe. Es ist ein grundlegender Systemwechsel, der den Menschen durch ein modernes Teilhaberecht in den Mittelpunkt rücken und Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe und Selbstbestimmung verschaffen soll.
Zukünftig werden in NRW in den besonderen Wohnformen nach § 42a Abs.2 Nr.2 SGB XII neu, nach dem sog. Prinzip der „Trennung der Leistung“ die Landschaftsverbände als Träger der Eingliederungshilfe nur noch für die Bewilligung und Finanzierung der Fachleistung der Eingliederungshilfe zuständig sein. Die Kosten der Wohnraumüberlassung und des Lebensunterhaltes werden zwischen der Einrichtung und den Bewohner,-innen vereinbart, bei Bedürftigkeit ist hierfür Sozialhilfe durch die Bewohner,-innen zu beantragen.
Damit kommen auf die rechtlichen Betreuer – insbesondere mit den Aufgabenkreisen Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten oder Vertretung gegenüber Behörden – herausfordernde Aufgaben zu.
Die Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen NRW (ÜAG NRW) möchte im Rahmen des Fachtages am 30. August 2019 über den aktuellen Umsetzungsstand des Reformprozesses informieren und insbesondere Fragestellungen der rechtlichen Betreuung in den Blick nehmen.
Die ÜAG NRW freut sich darauf, Sie in Köln begrüßen zu können!
Programm
- 10.00 – 10.30 Uhr: Anmeldung und Stehcafé
- 10.30 Uhr: Begrüßung durch den Vorstand der ÜAG NRW
- 10.45 Uhr: Umsetzungsstand des Bundesteilhabegesetzes, Anja Primus, Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- 11.30 Uhr: Aktuelle Informationen zu den Landesrahmenverträgen, Sarah Steinfeld, Diakonie RWL
- 12.15 – 13.15 Uhr: Pause
- 13.15 Uhr: Die Rolle rechtlicher Betreuer,-innen im Gesamt-und Teilhabeplanverfahren, Rainer Sobota, Berufsbetreuer, Stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes der Berufsbetreuer
- 14.00 Uhr: Die neuen Assistenzleistungen nach dem BTHG - Voraussetzungen, Leistungsinhalte und Verhältnis zur rechtlichen Betreuung, Dr. Carsten Stölting, Richter am Sozialgericht Detmold
- 14.45 Uhr: Verabschiedung durch den Vorstand der ÜAG NRW
Moderation: Pascal Weist, Landschaftsverband Rheinland